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Grundlagen für die Berechnung der Beihilfen sind:
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Familienstand
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Familiengröße
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Familieneinkommen.
Die Heimbeihilfe wird ab der ersten Klasse einer höherbildenden Schule gewährt und geht von einem Grundbetrag von € 1380,- pro Jahr aus.
Die Schulbeihilfe wird erst ab der 10. Schulstufe, das heißt ab der 2. Klasse einer höherbildenden Schule gewährt und geht von einem Grundbetrag von € 1130 ,- pro Jahr aus.
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Außerdem kann ein Betrag von
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€ 110,- pro Monat beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.