Informationen

Beihilfen:

Grundlagen für die Berechnung der Beihilfen sind:
 
Familienstand
Familiengröße
Familieneinkommen.

Die Heimbeihilfe wird ab der ersten Klasse einer höherbildenden Schule gewährt und geht von einem Grundbetrag von  € 1380,- pro Jahr aus.

Die Schulbeihilfe wird erst ab der 10. Schulstufe, das heißt ab der 2. Klasse einer höherbildenden Schule gewährt und geht von einem Grundbetrag von  € 1130 ,- pro Jahr aus.

Außerdem kann ein Betrag von
€ 110,- pro Monat beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.

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